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Dienstleistungen auf einen Blick


 

Für Kfz Gutachten werde ich zu Ihnen kommen (vor-Ort-Service). Nach Möglichkeit versuche ich, mich hierbei Ihrem Terminplan anzupassen. Flexible Termine sind auch am Wochenende möglich. Service und Fachkompetenz meines Leistungsumfanges umfasst Kfz Gutachten, Fahrzeugbewertungen und Kaufberatungen für Straßenfahrzeuge aller Art. Vom Motorrad über PKW, Oldtimer, Wohnmobile und Wohnwagen bis hin zum Nutzfahrzeugsektor mit Transporter, LKW, Omnibus und Anhänger finden Sie in mir einen zuverlässigen Partner.

Ich biete Ihnen schnelle und kompetente Hilfestellung mit langjähriger Erfahrung in der Sachverständigenbranche. Mein Hauptgeschäftsfeld liegt in der Erstellung von Unfallgutachten und Fahrzeugbewertungen. Gerne arbeite ich im Rahmen meiner Sachverständigentätigkeit mit dem Rechtsanwalt Ihres Vertrauens zusammen. Falls Sie keinen Rechtsanwalt kennen, so spreche ich Ihnen gerne eine Empfehlung aus

Für Rückfragen stehe ich Ihnen zeitnah zur Verfügung und fertige bei Bedarf erforderliche Stellungnahmen an. Für umfangreichere Schäden erstelle ich Ihnen Reparaturbegleitende Kfz Gutachten und spreche erforderliche Maßnahmen mit der Werkstatt Ihres Vertrauens ab.

Unsere Dienstleistungen wurden durch den Zusammenschluss erweitert:

  ● Gutachten bei Unfallschäden
 ● Gutachten über Brand-, Wildschäden
 ● Kurzgutachten bei Schäden ab 750,- €
 ● Objektive Fahrzeugbewertung
 ● Beratung beim Gebrauchtwagenkauf
 ● Wertgutachten für Oldtimer
 ● Besichtigung vor Ort (auch Unfallort)
 ● Direktabrechnung mit allen Versicherungen
 ● Schäden durch bzw. in Waschanlagen
 ● Technische Gutachten für Maschinenbau
 ● Gutachten für Kraft- und Arbeitsmaschinen
 ● Technische Gutachten für Wassersportfahrzeuge sowie deren Technik
 ● Wertgutachten für Wassersportfahrzeuge
 ● Verkaufs- und Kaufberatung
 ● Havariegutachten in unseren Fachgebieten
 ● Gerichtsgutachten
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- Wir haben unsere Dienstleistungen für Sie erweitert –

Zertifizierter Boot-/ Sportbootsachverständiger nach DIN EN ISO/ IEC 17024:2003 für Schäden und Bewertung an Schiffen – Wasserfahrzeugen und Sportbooten mit der Zusatzqualifikation : Ausstellung von Fahrtauglichkeitsbescheinigungen gemäß §5 Abs.2 Binnenschifffahrt – Sportbootvermietungsverordnung.

Wir bieten an:

  • Erstellung einer Fahrtauglichkeitsbescheinigung gemäß §5 Abs. 2
  • Erstellung eines Abnahmeprotokolls gemäß §5 Abs. 1 Nr. 2
  • Erstellung von Boot- und Sportgutachten

Seit 2011 brauchen Sie eine Fahrtauglichkeitsbescheinigung gemäß §5 Abs. 2, bzw. ein Abnahmeprotokoll gemäß §5 Abs.1 Nr. 2 der Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsordnung für Sportboote, um ein Sportboot überhaupt vermieten zu dürfen.

Dies wird dann in das Abnahmeprotokoll gemäß §5 Abs.1 Nr. 2, sowie in die Fahrtauglichkeitsbescheinigung gemäß §5 Abs. 2 eingetragen und gilt zur Teilnahme am Verkehr auf den Binnenschifffahrtsstraßen.

Zudem benötigt man ein Bootszeugnis, was vom Wasser- und Schifffahrtsamt erteilt wird, um eine Bestätigung des technischen Zustandes zu bekommen.

Dieses Zeugnis darf nur dann erteilt oder verlängert werden, wenn das Unternehmen nachgewiesen hat, dass das Sportboot auch fahrtauglich ist.

Jede bauliche oder sonstige Veränderung muss dem Wasser- und Schifffahrtsamt mitgeteilt werden.

Gutachtenerstellung:

Im Gutachten werden alle Daten, Maße, sowie der derzeitige Zustand und die Ausstattung des jeweiligen Bootes festgehalten. Es werden alle technischen Geräte auf ihre Funktion überprüft. Alle Untersuchungen werden fotografisch dokumentiert. Dann wird aus all den vorab aufgeführten Erkenntnissen der Wert des Bootes für zum Beispiel Versicherungen oder Gerichte ermittelt. Hier ist neben dem Fachwissen des Sachverständigen eine genaue Kenntnis der derzeitigen Marktsituation erforderlich. Das fertige Gutachten wird dann an die zuständige Stelle der Schadenregulierung ausgehändigt bzw. versendet.